Stahlrohre für kleine Kraftwerke

Loro auf der ISH: Halle 5.1 / Stand C04

Ein Highlight von Loro zur ISH (Halle 5.1, Stand C04) sind die Füll- und Entlüftungsleitungen für Öltanks, Notstromaggregate und Blockheizkraftwerke (BHKW) aus Stahl.

Die Nachfrage nach autonomen Stromerzeugern steigt, um für Ausfälle bei der öffentlichen Stromversorgung gewappnet zu sein. Hier bewähren sich die langlebigen und widerstandsfähigen Loro-X-Rohrleitungen aus feuerverzinktem Stahl zum Entlüften und Befüllen von Notstromaggregaten und BHKW. Praktisch für die Installation: Die Rohre werden einfach ineinandergesteckt (ohne Schweißen) und lassen sich im System mit vielen verfügbaren Rohren und Formstücken verlegen – das erübrigt Materialwechsel. Mit Öl oder Diesel betriebene Anlagen sind gemäß AwSV wie Heizöltanks eingestuft. Hier erfüllen die Loro-Systeme nicht nur die Brandschutz-Anforderungen (nichtbrennbar A1), sie sind auch stoßfest, formstabil, korrosionsgeschützt und bauaufsichtlich zugelassen.

 


 

 

Versorgungsleitungen aus Stahl für Notstromaggregate und Blockheizkraftwerke tragen zum zuverlässigen Betrieb der Anlagen bei. Das Loro-Sortiment bietet Umfassende Lösungen bis zu Zuleitungen für Pellet-Kessel.
Bild: Loro

 


 

Hintergrund:

Notstrom-Aggregate sicher befüllen
Die sichere Versorgung mit Strom wird immer wichtiger, daher setzen immer mehr Betriebe auf Notstromaggregate, die im Falle eines Blackouts die Stromversorgung aufrechterhalten. Beim Betrieb mit Öl oder Diesel sind diese Anlagen gemäß AwSV wie Heizöltanks eingestuft – mit den entsprechenden Vorgaben für die Betankung. Loro-X-Rohrleitungen aus feuerverzinktem Stahl erfüllen nicht nur diese besonderen Brandschutz-Anforderungen („Nichtbrennbar“ A1), sie sind auch stoßfest, formstabil und korrosionsgeschützt – sowohl außen als auch innen. Ihre Qualität belegt auch die bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Nr. Z-38.4-194) für den Einsatz gemäß DIN 51603-1. Mit dieser entfallen die wasserrechtliche Eignungsfeststellung und die Bauartzulassung nach § 63 Wasserhaushaltsgesetzes WHG.

 


 

Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten

Jan Birkenfeld

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