Nichtbrennbares Fassadendämmsystem von Sto Beim Dämmen von Holzbauten gilt es, vor allem den Brandschutz im Auge zu behalten. Paragraph 30 der Musterbauordnung (MBO) legt fest: „Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein.“ Solche Wände sind unter anderem dann gefordert, wenn der Grenzabstand von 2,50 Meter zwischen Haus und Grundstücksgrenze nicht eingehalten […]
